Die Geisterseher

Aus Sagenhaftes Ruhrgebiet

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Menschen mit dem Zweiten Gesicht, auch Spökenkieker (Geisterseher) genannt, hatten früher die in Westfalen stark verbreitete Gabe der außersinnlichen Wahrnehmung. Der Erlebende ist scheinbar im Besitz des normalen Wachbewusstseins, wenn er spontan die meist optische Halluzination erfährt, die sinnbildlich auf ein räumlich oder zeitlich entferntes Ereignis verweist. Sie erlebten die Sehergabe nicht aktiv, sondern waren passiv im Banne des Zweiten Gesichts, d. h. sie hatten nicht die Wahl ein zukünftiges Geschehen zu sehen oder nicht zu sehen, daher empfanden sie ihre unfreiwillige Gabe häufig als Fluch. Nicht selten zerbrachen die Geisterseher an ihrer unfreiwilligen Fähigkeit, die sie zum Unheilverkünder und damit zum gemiedenen Sonderling und Einzelgänger stempelte.

»Ein Kind darf keine zwei Freitage ohne Taufe liegen, sonst wird es ein Spökenkieker«, hieß es im Raum Bochum (K. Schmidthaus).

Literaturnachweis

  • BS, 186 nach Schmidthaus, Nr. 2405 (Aberglaube), November 1963, S. 6,




Weitere Sagen aus Bochum.



Dieser Text wurde folgendem Buch von Dirk Sondermann entnommen:

Wattenscheider Sagenbuch.
Essen: Verlag Pomp, 2004
ISBN 3-89355-248-0.



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